Ein kleiner Grund zur theoretischen Freude – der unsere Trauer und Wut über den barbarische Angriff Russlands auf die Ukraine nicht einmal ansatzweise lindern kann:
Dazu ein kleine Rückblick:
- 4. Nov. 2020: Das Ordnungsamt fordert uns unter Androhung einer Strafe von bis zu €1000 auf, die acht Blumekübel vor unserem Haus zu entfernen.
- 8. Nov. 2020: Wir legen offiziellen Widerspruch gegen diesen Bescheid ein.
- 23. Nov. 2020: Die Blumenkübel werden von Arbeitern im Auftrag der Stadt auf einen LKW geladen. Dank dem beherzten Einsatz einer Wunschnachbarin wurden sie wieder abgeladen und wir haben sie daraufhin von der Straße entfernt (teilweise im Garten deponiert, teilweise an Nachbarn zur Begrünung des allzu grauen öffentlichen Raums verliehen).
- 6. Dez. 2020: Wir beantragen die offizielle Genehmigung der Blumenkübel.
- 31. März 2021: Nach weiteren 5 Emails bekommen wir Besuch von zwei Mitarbeiter*innen des Ordnungsamt für eine vor-Ort Besichtigung. Dabei werden Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit definiert (Mindestbreite, Mindesthöhe, exakte Positionen, Reflektorpflicht u.a.)
- 23. Nov. 2021: Nach längerer Denk-, Planungs- und Bauzeit sind vier Blumenkübel wieder im Einsatz; diesmal eingehaust in selbstgebauten Kästen, die den o.g. Genehmigungskriterien zu 100% entsprechen. Wir stellen einen entsprechenden Antrag zur offiziellen Genehmigung.
- 23. Feb. 2022: Nach dreimaliger Nachfrage wird unserem Antrag vom Dezember 2020 stattgegeben unter der Bedingung, dass die Blumenkübel mindestens 40 cm hoch sind. Gemäß mündlicher Mitteilung im März 2021 waren mindestens 60 cm erforderlich. Es hätte sogar genügt, die ursprünglichen Pflanzkübel an den Originalstandorten „durch Steinplatten unter den Blumenkübel“ (Zitat Ordnungsamt) auf 40 cm anzuheben. Im Genehmigungsbescheid ist zudem keine Rede mehr von einer Mindestbreite, von Reflektoren oder von exakten Positionen. Wir hätten uns also €350 Materialkosten und ca. 30 Arbeitsstunden sparen können.
Egal.

Auszug aus der offiziellne Blumenkübelgenehmigung